Die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft erfordert Fingerspitzengefühl, rechtliche Sicherheit und ein klares Auge für den Werterhalt. Wir begleiten Ihre Gemeinschaft als stabiler Partner, der Kommunikation moderiert und Sanierungen vorausschauend plant.
Strukturierte Verwaltung mit persönlicher Betreuung und technischem Verständnis
Unsere Leistungen im Bereich WEG-Verwaltung
Kaufmännische Verwaltung
- Erstellung rechtssicherer Hausgeldabrechnungen
- Aufstellung von Wirtschaftsplänen
- Professionelles Forderungsmanagement
- Instandhaltungsrücklagen-Verwaltung
Technische Betreuung
- Regelmäßige Objektbegehungen
- Vorbereitung und Begleitung von Sanierungen
- Vergabe und Kontrolle von Handwerkerleistungen
- Notfall-Management & Wartungsverträge
Recht & Kommunikation
- Vorbereitung und Leitung von Eigentümerversammlungen
- Umsetzung von WEG-Beschlüssen
- Korrespondenz mit Beiräten und Eigentümern
- Rechtssichere Vertragsgestaltung
Häufige Fragen zur WEG-Verwaltung
Was sind die Hauptaufgaben einer WEG-Verwaltung?
Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die gemeinschaftlichen Belange der Eigentümer. Dazu gehören die kaufmännische Führung (Abrechnungen, Wirtschaftspläne), die technische Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums sowie die rechtssichere Durchführung von Beschlüssen und Versammlungen.
Wie läuft eine Eigentümerversammlung ab?
Mindestens einmal jährlich lädt der Verwalter zur ordentlichen Versammlung ein. Dort werden Berichte vorgelegt, über künftige Maßnahmen abgestimmt und wichtige Beschlüsse gefasst. Wir leiten die Versammlung moderierend und stellen sicher, dass alle Protokolle rechtssicher dokumentiert werden.
Wie setzen sich die Verwaltungsgebühren zusammen?
Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Anzahl der Einheiten in der WEG. In der Grundgebühr sind die Regelleistungen wie Buchhaltung und Versammlungen enthalten. Administrative Sonderleistungen können je nach Verwaltervertrag separat abgerechnet werden, was wir stets transparent kommunizieren.
Wie wird mit notwendigen Instandhaltungen umgegangen?
Wir führen regelmäßige Objektbegehungen durch, um Mängel frühzeitig zu erkennen. Für größere Sanierungen holen wir Vergleichsangebote ein und bereiten die Beschlussfassung in der Versammlung vor, damit die Gemeinschaft fundierte Entscheidungen zum Werterhalt treffen kann.
Wer entscheidet über Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum?
Die Entscheidungsgewalt liegt bei der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Die Verwaltung darf im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung dringende Reparaturen selbst einleiten, für alle anderen baulichen Veränderungen oder Instandsetzungen ist ein wirksamer Mehrheitsbeschluss notwendig.